ABC für Eltern
Liebe Eltern, dies ist eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen, die bei Eltern immer wieder auftauchen. Die kursiv geschriebenen Wörter sind eine eigener Stichpunkt und werden an entsprechender Stelle erklärt. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, deren Antwort vielleicht noch mehr Eltern interessieren könnten, bitte wenden Sie sich an uns, nur so können wir immer besser werden!
A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z
Um zum gesuchten Stichwort zu kommen, klicken Sie bitte den betreffenden Buchstaben an.
A
Abitur
bei wikipedia.org finden Sie eine gute Zusammenfassung unter dem Begriff Abitur in Bayern(G8).
Abwesenheitsheft
Die Klassen 5 bis 10 haben Abwesenheitsheft (Absenzenheft), in das jeder Lehrer die Schüler einträgt, die in seiner Stunde fehlen. Ein Schüler führt das Absenzenheft, er holt das Heft jeden Morgen im Sekretariat ab und meldet die Schüler, die unentschuldigt fehlen.
Änderung von Noten
Wenn der Inhalt einer Schulaufgabe, Kurzarbeit oder Stegreifaufgabe nicht genügend vorbereitet oder der Jahrgangsstufe nicht angemessen war, kann der Schulleiter diese nach Rücksprache mit Lehrer und Fachbetreuung für ungültig erklären.
Sind Eltern mit einer Note nicht einverstanden, können sie beim Schulleiter Einspruch erheben. Zunächst sollten sie aber mit dem betreffenden Lehrer sprechen.
Arbeiten
Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Facharbeiten werden den Schülern nach der Benotung mit nach Hause gegeben, Stegreifaufgaben nur auf Antrag der Eltern. Die Arbeiten müssen innerhalb einer Woche zurückgegeben werden, Stegreifaufgaben in der nächsten Stunde. Wenn das so nicht funktioniert, muss die Schule die Arbeiten nicht mehr herausgeben.
Die Schule bewahrt alle schriftlichen Arbeiten zwei Jahre lang auf, auf Antrag werden Facharbeiten dann zurückgegeben.
Praktische Arbeiten (Zeichnungen…) können zurückgegeben werden, sobald die Note feststeht.
ARGE
Die ARGE Oberpfalz ist eine Untergruppe der Landeselternvereinigung (LEV) der bayerischen Gymnasien. Die Elternbeiräte der Gymnasien schicken Vertreter zu den ARGE-Sitzungen, wo schulübergreifende Probleme besprochen werden. Auch der Austausch mit anderen Elternbeiräten ist sehr nützlich.
Aufgabenheft
Schüler der Unter- und Mittelstufe müssen laut GSO ein Aufgabenheft führen, in das die Lehrer alle mündlichen, schriftlichen und praktischen Hausaufgaben eintragen lassen.
Aufsicht
Die Schule muss die Schüler während des Unterrichts, in Pausen und Freistunden beaufsichtigen. Wie die Beaufsichtigung aussieht, hängt vom Alter und der Reife der Schüler ab. Die Aufsichtspflicht beginnt um 7.45 Uhr und endet, wenn die Schüler nach dem Unterricht das Schulgelände verlassen. In der Mittagspause dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen. Bleiben sie in der Schule, sorgt die Schule für eine angemessene Beaufsichtigung.
Ausbildungsrichtung
Das Werner-von-Siemens-Gymnasium hat drei Ausbildungsrichtungen:
Den Naturwissenschaftlichen Zweig, den Neusprachlichen Zweig und den Wirtschaftlichen Zweig.
Als erste Fremdsprache kann Englisch oder Französisch gewählt werden.
In der sechsten Klasse folgt dann Latein oder Französisch (bei 1. Sprache Englisch) oder Englisch (bei 1. Sprache Französisch).
Für den Neusprachlichen Zweig ist die dritte Fremdsprache Spanisch.
Auto
Wenn sie Ihr Kind mit dem Auto in die Schule bringen oder von dort abholen, so denken Sie bitte an die Bildung von Fahrgemeinschaften. Das schon Ihren Geldbeutel und die Umwelt. Bitte parken Sie so, dass die Feuerwehrzufahrt frei bleibt und Sie den Verkehr nicht behindern.
B
Bayerisches Gymnasialnetz
http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
http://www.km.bayern.de
Bayerischer Schulserver
http://www.schule.bayern.de
BayEUG
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz gilt für alle Schularten. Sie können es im Internet finden unter http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/gesetze.html
Befreiung
Die Befreiung vom Unterricht betrifft zwei unterschiedliche Fälle: Befreiung vom aktuellen Unterricht wegen akuter Erkrankung und Befreiung z.B. vom Sportunterricht wegen einer länger dauernden Krankheit oder Beeinträchtigung. Über längerfristige Befreiung in einzelnen Fächern entscheidet der Schulleiter. Er befreit nach Vorlage eines normalen ärztlichen Attests. Ein Attest des Schularztes ist nur notwendig, wenn der Schulleiter es ausdrücklich fordert.
Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, so ist eine Krankmeldung im Nachhinein vorzulegen (siehe Krankmeldung).
Benehmen 1
(aus der Schulordnung): „Das Benehmen mit dem Elternbeirat ist herzustellen“ und bedeutet: Der Elternbeirat muss informiert, seine Meinung muss gehört werden, die Entscheidung trifft letztlich der Schulleiter. Etwas Anderes ist „im Einvernehmen mit dem Elternbeirat“: Hier müssen sich Elternbeirat und Schulleitung wirklich einigen.
Benehmen 2
Gutes Benehmen ist nach wie vor angesagt – für Kinder und Erwachsene! Nehmen Sie es nicht kommentarlos hin, wenn Ihr Kind unhöflich ist, aber auch nicht, wenn es unhöflich behandelt wird.
Beratungslehrer
Beratungslehrer an den bayerischen Schulen beraten Schüler und deren Eltern bei Fragen zur Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und bei persönlichen Problemen der Schüler. Welche Lehrer welche Beratungsfunktion haben, finden Sie unter www.siemensgymnasium.de -Information/ Beratungsstellen
Beurlaubung
Beurlaubung vom Unterricht gibt es nur im Voraus und nur in dringenden Ausnahmefällen, z.B. für einen Arztbesuch, ein wichtiges Familienereignis oder die Führerscheinprüfung, nicht aber für Urlaub oder Sprachkurse.
Bibliothek
Es gibt eine Schülerlesebücherei.
Im ersten Stock befindet sich die Fachbibliothek mit Belletristik für die oberen Klassen. Hier sind auch fünf Computerarbeitsplätze mit Internetzugang und Drucker, die den Schülern für ihre Arbeit zur Verfügung stehen.
E
Elternbeirat
Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre von allen Eltern gewählt. Er hat zwölf Mitglieder.
Elternkontakt
Die Schulleitung wie auch der Elternbeirat legen sehr großen Wert auf einen guten Kontakt zwischen Eltern und Schule. Sie empfehlen nicht nur die Sprechstunden zu besuchen, sondern auch Elternstammtische zu organisieren und die Internetseiten regelmäßig zu besuchen.
Elternmitarbeit
Alle Eltern können im Elternbeirat oder als Klassenelternsprecher mitarbeiten. Außerdem werden beim Schulfest oder bei Projekten Helfer gesucht. Wir freuen uns über rege Beteiligung!
Elternrundbrief
Die Schule informiert die Eltern im Elterrundbrief über Aktuelles und Termine der Schule.
Elternsprechabend
In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechabend statt. Dafür bekommen die Eltern eine Extraeinladung. Die Sprechabende sind wegen des großen Andrangs auf zwei bis drei Abende verteilt (nach Jahrgangsstufen). Eltern können an diesem Abend mit (fast) allen Lehrern ihrer Kinder kurz sprechen. Listen zum Eintragen hängen am selben Nachmittag an den Türen der jeweiligen Zimmer.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, in die Sprechstunden der Lehrer vormittags zu kommen, bitte nutzen Sie die Gelegenheit, das entlastet den Sprechabend für die Lehrer.
Sollten sie länger mit einem Lehrer sprechen wollen (oder müssen), vereinbaren Sie bitte einen extra Termin mit dem Lehrer.
ESIS - Elektronisches-Schüler-Informations-System
ESIS ist ein interner passwortgeschützter Bereich der Schule. Nach der Registierung werden die Elterninformationen der Schule online übermittelt. Außerdem kann hier die Krankmeldung eines Kindes erfolgen. Die telefonische Krankmeldung entfällt damit, nicht jedoch die schriftliche Entschuldigung. Für Elternsprechtage steht ab dem Schuljahr 2013/14 zudem die Online-Reservierung von Sprechzeiten am Elternsprechtag zur Verfügung.
Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Für die Registierung werden ledigich der Name und Klasse des Kindes sowie bis zu drei E-Mailadressen gespeichert. Jedes Kind muss gesondert registerit werden.
Die Daten dürfen nur zu den oben genannten Zweck verwendet werden, ein ein erweitertes Zugriffsrecht und ein Verknüpfen oder Auslesen in andere Datenbanken ist nicht gestatten. s. h. dazu Amtsblatt des KWMBI Nr.3 2013
Essen
Essen und Getränke gibt es in den Pausen beim Pausenverkaufsteam und mittags in der Mensa. Links der Hausmeisterloge befinden sich ein Kaffee- und ein Getränke-Automat.
Ethik- und Religionsunterricht
Religionsunterricht ist am Gymnasium Pflicht. Es gibt katholische und evangelische Religionslehre. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss den Ethikunterricht besuchen. Dieser findet parallel statt. Informationen zum Religions- und Ethikuterricht und
Formular zum Anmelden am Ethikunterricht finden Sie auf der Seite des WvSG unter Service/ Eltern
Exen
Siehe Stegreifaufgaben und Arbeiten
Exkursionen
Exkursionen können einen oder mehrere Tage dauern. Die eintägigen Fahrten – auch Unterrichtsgänge – genehmigt der Schulleiter, die mehrtägigen Exkursionen müssen immer auch vom Elternbeirat befürwortet werden. Sie müssen am Anfang des Schuljahres beantragt werden, um im Budget berücksichtigt zu werden.
F
Fachbetreuer
Fachbetreuer sind Berater ihrer Kollegen und des Schulleiters. In der Lehrerdienstordnung heißt es: „Der Fachbetreuer berät die Lehrkräfte in fachlicher Hinsicht, bespricht mit ihnen didaktische Fragen und unterstützt den Schulleiter bei der Überprüfung von Leistungsnachweisen.“
Fahrrad
Die Fahrräder können in den Fahrradständer gestellt werden. Leider ist es schon zu Diebstählen und Sachbeschädigung gekommen. Günstig ist sicher, den Schülern nicht zu wertvolle Fahrräder für den Schulweg zur Verfügung zu stellen.
Es gibt auch immer wieder Menschen, die es lustig finden, an abgestellten Rädern Schrauben oder Bremsen zu lockern. Schüler sollten ihr Rad vor dem Losfahren prüfen – es sind schon schlimme Unfälle wegen Sabotage am Rad passiert.
Fahrräder sind nicht über Schule oder Stadt versichert.
Fahrten
Es gibt eintägige Fahrten (Wandertag, Exkursionen) und mehrtägige Fahrten (Schullandheim, Skikurs, Schüleraustausch). Mehrtägige Fahrten bedürfen immer der Zustimmung des Elternbeirats, das betrifft auch die zu erwartenden Kosten. Außer Schullandheimaufenthalt und Wintersportwoche kann es mehrtägige fachgebundene Fahrten geben. In Religion sind dies die Besinnungstage.
Ferien
Es gibt Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Winter-, Oster- und Pfingstferien. Einen beweglichen Ferientag gibt es nicht mehr.
Für Ihre langfristige Planung hilf Ihnen die Internetseite des Kultusministeriums.
Freiarbeit
Seit dem Schuljahr 2010/11 wird in bestimmten Klassen mit mehr Freiarbeit gearbeitet. Das System soll mit ausreichendem Material erweitert werden, engagierte Lehrer sind entsprechend fortgebildet und geben dieses Wissen innerhalb des Kollegiums weiter. Siehe auch: Modell zur Verstärkung selbsttätigen Lernens.
Freistunde
In den Freistunden dürfen Schüler der Unter- und Mittelstufe das Schulgelände nicht verlassen. Auf schriftlichen Antrag dürfen Schüler der zehnten Jahrgangsstufe das Schulgelände verlassen, sie sind dann allerdings in der Regel nicht durch die Schülerunfallversicherung geschützt.
Freiwilliger Rücktritt
Schüler können bis zum Ende des Kalenderjahres, also bis spätestens zum 31.12. zurücktreten. Sie gelten dann nicht als Wiederholungsschüler, allerdings wird das Jahr auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Förderverein
s.h. Verein der Freunde des WvSG
Fundsachen
Im Nebenraum der Aula (Zi. 20), in dem sich die Getränkeautomaten befinden, steht ein Schrank, in dem alle Fundsachen, soweit sie im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben werden, sichtbar verwahrt sind. Der Schlüssel wird vom Hausmeister verwaltet.
Im Sportbereich gibt es eigene "Schlamperkisten" für vergessene Sportkleidung, Schuhe etc.
Es wird auch geraten, in den Fachräumen nachzufragen.
Bei wertvollen Fundsachen (Handys, Geldbörsen usw.) wird sofort vom Sekretariat aus versucht, den Besitzer ausfindig zu machen
Es empfiehlt sich, Taschen, Sportsachen und Jacken mit Namen zu versehen.
G
Ganztagsbetreuung
Siehe Nachmittagsbetreuung und ist etwas anderes als Ganztagsschule.
Gegenstände
Gegenstände, die den Unterricht stören oder gefährlich sind, dürfen die Schüler nicht mitbringen. Der Lehrer muss sie wegnehmen. Ob und wann sie zurückgegeben werden, entscheidet der Schulleiter. Siehe Handynutzungsverbot
Gelenkklasse
Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzen die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart ihren Bildungsweg fort. Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schüler an der neuen Schulart, verbunden mit den jeweiligen schulartspezifischen Anforderungen kindgerecht zu begleiten, stellen die weiterführenden Schularten ein breit angelegtes Begleit- und Unterstützungssystem zur Verfügung. Nach dem Übertritt in die Jahrgangsstufe 5, soll den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern in der Gelenkklasse im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren und zu Überprüfen ob die richtige Wahl getroffen wurde. Sollte das nicht der Fall sein hilft der Lotse oder die Lotsin im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch bei der Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
Getränke
Getränke gibt es beim Pausenverkauf, am Trinkwasserspender gegenüber der Mensa und am Automaten.
Gewalt
Gewalt gibt es bei uns leider auch manchmal, vor allem verbale, neuerdings auch Mobbing im Internet. Gegen jede Form von Gewalt, sei sie gegen Personen oder gegen Sachen gerichtet, ist sofort einzuschreiten, weil sonst die Täter ermutigt werden, weiterzumachen. Bitte wenden Sie sich an Klassenleiter, Verbindungslehrer, Beratungslehrer, Schulleitung oder Elternbeirat, wenn Sie von Gewalt – auch von Gewaltandrohung – erfahren.
Gewaltprävention
Im Pädagogischern Konzept der Schule sind eine Reihe Veranstaltungen, die zur Gewaltprävention beitragen. Dazu gehören Tutoren, die den „Kleinen“ zur Seite gestellt werden, die Tage der Gemeinschaft in der 5. Klasse, das Skilager in der 6. Klasse, ein Teambuilding-Tag in der 8. klasse und verschiedene Workshops.
GSO
Die GSO ist die Schulordnung für Gymnasien in Bayern. Eine Neufassung ist im Sommer 2008 in Kraft getreten, die den Schulen deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumt als früher. s.h. Schulordnung
H
Handys bzw. Handynutzungsverbot
Eine Gesetzesänderung im BayEUG vom 01.08.2006 besagt, dass in allen Schulen im Gebäude, wie auch auf dem Schulgelände Mobiltelefone ebenso wie digitale Speichermedien (MP3-Player etc.) ausgeschaltet sein müssen.
Dies ist KEIN Handyverbot, denn die Schüler dürfen es bei sich tragen und in dringenden Fällen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft auch benutzen.
Bei Zuwiderhandlung dürfen die Lehrkräfte die Gegenstände vorübergehend einbehalten.
Hausaufgaben
Der tägliche Zeitaufwand sollte in der Unterstufe zwei Stunden nicht überschreiten. Die Lehrer sprechen sich in der Regel untereinander ab. Schriftliche Hausaufgaben dürfen in den Klassen 5 bis 10 in allen Kernfächern, ab der Klasse 11 in allen Vorrückungsfächern gegeben werden.
Nach der neuen GSO gilt:
Jahrgangsstufen5 bis 7: An Tagen, an denen die Klasse Nachmittagsunterricht hat, sollen keine schriftlichen Hausaufgaben auf den nächsten Tag gegeben werden.
Jahrgangsstufen 8 bis 10: Schriftliche Hausaufgaben, auch auf den nächsten Tag, sind zulässig und liegen im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft.
Jahrgangsstufe 5 bis 10: Schriftliche Hausaufgaben werden in der Regel nur in Kernfächern gegeben.
Hausmeister
Der Hausmeister ist für Sauberkeit, Sicherheit und Instandhaltung zuständig. Auch nach Fundsachen kann man ihn fragen.
Hausordnung
Die Hausordnung wird vom Schulforum, also von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam erarbeitet.
Hitzefrei
Ob hitzefrei ist, legt die Schulleitung fest.
Homepage
Die Homepage der Schule wird von einem Arbeitskreis betreut, die des Elternbeirats von Elternbeiratsmitgliedern. Für Rückmeldungen sind alle dankbar!
I
Intensivierungsstunden
Seit dem Schuljahr 2008/09 sind nur noch fünf Intensivierungsstunden verpflichtend, die über die Schule abgedeckt werden. Aber fünf Intensivierungsstunden müssen bis zum Abitur freiwillig belegt werden. Sollten Sie nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie die Schule.
J
Jahresbericht
Der Jahresbericht erscheint am Ende eines Schuljahres und wird in den Klassen bestellt und verkauft.
Jahreszeugnis
Das Jahreszeugnis wird am Ende des Schuljahres erstellt und ist für den Übertritt in die darauf folgende Klasse entscheidend. Es bewertet die Leistungen des gesamten Schuljahres.
K
Kernfächer
Kernfächer sind Fächer, in denen Schulaufgaben geschrieben werden.
Klassenelternsprecher
Seit 1997 können auch im Gymnasium Klassenelternsprecher gewählt werden. Die Wahl findet beim Klassenelternabend statt. Klassenelternsprecher im Gymnasium haben – anders als in den Volksschulen – keine Rechte oder Pflichten. Sie sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse und für die Lehrer. Sie halten den Kontakt zum Elternbeirat und kümmern sich um die Kommunikation in der Klasse (Stammtisch usw.). Der Elternbeirat lädt die Klassenelternsprecher zweimal im Jahr zu einer Versammlung ein. Am leichtesten geht die schnelle Kommunikation, wenn die Klassenelternsprecher gleich am Anfang eine Liste der Mail-Adressen der Eltern der Klasse anlegt.
Klassenelternversammlung
Eine Klassenelternversammlung findet zu Beginn des Schuljahres statt. Sie dient dem Kennen lernen und dem Informationsaustausch der Eltern untereinander, mit dem Klassenleiter und den Fachlehrern. Klasselternsprecher oder der Elternbeirat können zu bestimmten Themen weitere Klassenelternversammlungen fordern. Davon wird meistens bei Schwierigkeiten in der Klasse Gebrauch gemacht, z.B. beim pädagogischen Elternabend.
Klassenleiter
Bei allen Fragen und Problemen wenden Eltern und Schüler sich zunächst an den Klassenleiter.
Klassensprecher
Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und einen Stellvertreter. Der Klassensprecher hält Kontakt zur SMV und vertritt die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung und Elternbeirat, gibt Anregungen zur Unterrichtsgestaltung und ist für Informationen, Vermittlung und Beschwerden zuständig. Er ist keinesfalls disziplinarischer Helfer des Lehrers (d.h. er darf nicht die Aufsicht übernehmen) und ist auch nicht Putzdienst, sondern ist Ansprechpartner und organisatorischer Helfer des Lehrers. Die Klassensprecher treffen sich im Herbst zu einem von den Schülersprechern organisierten Seminar in einer Jugendherberge, um sich auszutauschen, Ideen zu entwickeln und die Planungen für das Schuljahr zu organisieren.
Kollegstufe
Die Kollegstufe (Oberstufe) umfasst im G8 in der Qualifizierungsphase die Klassen Q11 und Q12. Sie ist als Kurssystem mit vier Halbjahresabschnitten organisiert, an deren Ende das Abitur steht.
Kollegstufenzimmer
Das Kollegstufenzimmer befindet sich im ersten Stock und dient dem Aufenthalt der Kollegstufenschüler.
Kopiergeld
Für Kopien müssen Eltern bezahlen (das regelt das Schulfinanzierungsgesetz), und zwar die Arbeitsblätter, die im Unterricht verwendet werden – aber nur diese.
Kopierer
Für Schüler steht beim Kaffeeautomaten ein Kopierer bereit, eine Kopie kostet 15 Cent.
Krankenzimmer
Das Krankenzimmer befindet sich gegenüber dem Sekretariat. Für erste Hilfe sind die Schulsanitäter zuständig.
Krankheit, chronische
Die Schule muss Bescheid wissen, wenn ein Kind chronisch krank ist. Nur so kann ein Lehrer im Notfall die richtigen Maßnahmen ergreifen und seine Anforderungen den Möglichkeiten des Kindes anpassen. Haben Sie Bedenken, Ihr Kind könne stigmatisiert werden, so sprechen Sie zunächst mit dem Elternbeirat. Wissen die Lehrer nichts von der Krankheit, erscheint Ihr Kind womöglich als Simulant.
Alles, was Ihr Kind betrifft, wird im Schülerbogen eingetragen. So kann jeder Lehrer sich sofort ein Bild machen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Lehrer auf die speziellen Probleme Ihres Kindes nicht eingeht, kann das auch daran liegen, dass er den Schülerbogen nicht genau genug gelesen hat. Haken Sie nach!
Krankmeldung
Kann ein Schüler nicht zur Schule gehen, z.B. weil er krank ist, muss er so schnell wie möglich schriftlich entschuldigt werden. Die Entschuldigung kann per Fax (0941-507 40 99) geschickt werden oder auch mit Geschwistern oder Mitschülern. Auf jeden Fall muss das Sekretariat am Morgen der Erkrankung oder Verhinderung bis 7.50 Uhr telefonisch unter 0941-507 40 82 (bei Schülern unter 18 Jahren durch die Eltern) oder schriftlich informiert werden, weil sonst nach dem Schüler gesucht wird, im Zweifelsfall auch durch die Polizei. Diese wird immer dann eingeschaltet, wenn Sie nicht erreichbar sind und niemand weiß, wo der Schüler ist. Die schriftliche Entschuldigung ist gegebenenfalls nachzureichen (Formulare für Krankmeldung mit genaueren Hinweisen gibt es im Sekretariat). Siehe auch Befreiung bei Krankheit während des Unterrichts. Kollegiaten können sich per Ee-Mail abmelden. Näheres finden Sie auf der Schulwebsite WvSG unter Service/ Eltern
L
Legasthenie am Gymnasium
http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/fragen_paed_psy/legasthenie/gymnasium/
Lehrer
Lehrer sind auch Menschen, und jeder hat eine eigene Auffassung vom Beruf. Falls Ihr Kind Probleme hat, dann reden Sie bitte zuerst mit dem Lehrer, wenn das nicht hilft, mit dem Klassleiter, dem Verbindungslehrer, einem Beratungslehrer, der Schulleitung oder dem Elternbeirat.
Lehrmittel
Lehrmittel sind Gegenstände, die Lehrer zum Unterrichten brauchen. Die Schule ist mit Medien gut ausgestattet: In jedem Klassenzimmer steht ein Overheadprojektor. Es gibt DVD-Geräte, CD-Player, Diaprojektoren und Laptops mit Beamer für den Einsatz im Unterricht.
Leistungsnachweise
Die Mindestanzahl der kleinen Leistungsnachweise beträgt zwei pro Halbjahr. Davon ist mindestens einer mündlich, in Nicht-Kernfächern mindestens einer schriftlich.
Tage, an denen eine Schulaufgabe oder ein gleichwertiger Leistungsnachweis zum Ersatz einer Schulaufgabe geschrieben wird, sind von Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten freizuhalten. Bei Klassen, in denen nur ein Teil eine solche Arbeit schreibt, können die Stegreifaufgaben der Schüler, die keine solche Arbeit schreiben gewertet werden.
Lernmethoden
Tipps zu den besten Lernmethoden geben die Beratungslehrer auf Anfrage. Sie werden auch in der 5.Klasse unterrichtet.
Lernmittel
Alles, was die Schüler für die Schule brauchen, heißt „Lernmittel“. Bücher werden kostenlos zur Verfügung gestellt („lernmittelfrei“ nennt sich das). Beschädigte Bücher müssen von den Eltern bzw. den Schülern ersetzt werden. In manchen Fällen empfiehlt es sich, das Buch zu kaufen, aber erst nach Absprache mit dem Lehrer. Die so genannten Lernmittel wie Hefte, Stifte, Lektüren und Formelsammlungen, Wörterbücher und Taschenrechner müssen die Eltern ohnehin selbst kaufen. Hier hat der Elternbeirat ein Mitbestimmungsrecht, wie überall, wo es ums Geld der Eltern geht. Kommt Ihnen etwas zu teuer vor, so sprechen Sie den Elternbeirat an.
LEV Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern
Die Landes-Eltern-Vereinigung ist ein Elternverband, in dem sich die Eltern von Schülerinnen und Schülern bayerischer Gymnasien zusammengeschlossen haben. Auf lokaler Ebene sind die Elternbeiräte in den LEV-Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Aus deren Vorsitzenden und dem Landesvorstand setzt sich der Landesausschuss zusammen, der etwa drei- bis viermal jährlich tagt.
Auch unser Gymnasium ist Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 0,60 pro Schüler pro Schuljahr. Die Schule sammelt diesen freiwilligen Beitrag gewöhnlich zusammen mit dem jährlichen Kopiergeld Mitte November ein.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Website der LEV Landes-Eltern-Vereinigung Bayern
L²:inko – Lernen und Lehren: individuell und kooperativ
ist ein Projekt des WvSG bei dem Lernen als sinnvoller, freudvoller und kreativer Prozess erfahrbar gemacht werden soll. Dabei verknüpft man Bewährtes sinnvoll mit den Erkenntnissen der empirischen Lehr- und Lernforschung um die Lernkultur Gymnasium kontinuierlich weiter zu entwickeln. Nähers dazu www.siemensgymnasium.de Schulleben/ L²:inko
Lotsin für Gelenklasse 5. Jahrgansstufe
Grundschullehrkräfte werden an staatliche Realschulen und Gymnasien abgeordnet (sog. Lotsen im Übertrittsverfahren) bzw. als Fachlehrer an Haupt-/Mittelschulen eingesetzt. Dadurch können die Unterrichtsfächer an der Schnittstelle zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen stärker verzahnt sowie kind- und begabungsgerecht gestaltet und somit die in Jahrgangsstufe 5 übergetretenen Schüler insgesamt intensiver begleitet werden. Die Lotsen im Übertrittsverfahren sind in der Regel mit einem Teil ihrer Arbeitszeit auch noch an ihrer Grundschule tätig, um ihre Erfahrungen dort weiterzugeben und in die Beratung der Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler einfließen zu lassen.
Näheres dazu WvSG/ Informationen/Beratungsstellen/ Gelenkklasse 5. Jahrgangsstufe
M
Mensa
Die Mensa befindet links neben dem Haupteingang. Der Zugang erfolgt über die Schulaula. service
Das Mittagessen wird von Vita-Menü geliefert. Das Essen kann über den Terminal in der Aula und über das Internet bis 8:00 des selbigen Tages erfolgen. Anmelde- und Abrechnungmodalitäten finden sie unter WvSG unter Service/Mensa
Ministerialbeauftragter
Der Ministerialbeauftragte übt die Schulaufsicht für die Gymnasien aus. Er ist die nächst höhere Instanz nach den Schulleitern und Ansprechpartner der Eltern bei Problemen.
Den derzeitigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien der Oberpfalz ist Herr Paul Lippert Ltd.OStD., Weinweg 4, 93049 Regensburg. http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberpfalz/dienststelle/
Modell zur Verstärkung selbsttätigen Lernens
Seit einigen Jahren erprobt die Schule in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe ein Modell zur Verstärkung des selbsttätigen Lernens. Dabei wird vor allem in den Fächern Deutsch, Englisch bzw. Französisch und Mathematik den Schülern die Möglichkeit gegeben, sich neue Lerninhalte durch entsprechende Arbeitsmaterialien selbst anzueignen oder bereits behandelte Themen eigenständig zu vertiefen. Die sechsten Klassen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, in kleineren Gruppen ihre Lesefertigkeit zu verbessern. In Jahrgangsstufe fünf wird durch die Teilung der Klassen im Fach Natur und Technik das selbstständige Experimentieren wesentlich intensiviert. In allen Jahrgangsstufen werden in den Kernfächern Intensivierungsstunden angeboten.
MP3-Player
Unterliegt, wie das Handy dem „Nutzungsverbot“ an bayerischen Schulen.
N
Nachhilfe
Ältere Schüler geben jüngeren Schülern Nachhilfe in verschiedenen Fächern. Sie werden meist über die Lehrkräfte vermittelt.
Nachmittagsbetreuung
An unserer Schule wird für Schüler der 5-7Kl. eine Nachmittagsbetreuung durch das Evangelische Jugendwerk angeboten. Näheres erfahren Sie direkt über das
Evangelisches Jugendwerk, Am Ölberg 2, 93047 Regensburg
Information finden Sie unter WvSG/ Schulleben/ Offene Ganztagsschule
Nachprüfung
Bei der Nachprüfung können sich Schüler der Klassen 6 bis 9 am Ende der Sommerferien in den Fächern prüfen lassen, in denen sie zum Vorrücken zu schlecht waren. Nachprüfung ist in bis zu drei Fächern möglich, allerdings darf in Kernfächern höchstens einmal die 6 (aber nicht in Deutsch) oder zweimal die 5 im Zeugnis stehen. Die Eltern müssen bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung gestellt haben. Wird die Nachprüfung bestanden, bekommt der Schüler ein neues Jahreszeugnis und darf in die nächst höhere Klasse vorrücken. Siehe auch: Vorrücken auf Probe
Nachschrift, Nachtermin
Versäumen Schülerinnen und Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten Sie einen Nachtermin. (GSO $59 (1)).
Noten
Die Kinder sollten beim Lehrer Ihre Noten erfragen. Die Lehrer müssen den Schülern erklären wie sie ihre Note machen und warum eine bestimmte Note gegeben wurde. Die äußere Form kann Einfluss auf eine schriftliche Note haben. Ist dies der Fall muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden.
In Deutsch führen Rechtschreibfehler, Grammatik- und Interpunktionsfehler zu schlechteren Noten, in den anderen Fächern können sie zu einer schlechteren Bewertung führen.Rechtschreibung wird bei Legasthenikern nicht bewertet. Bei Dyskalkulie gibt es keine Erleichterungen.
Notenausgleich
siehe GSO Bayern (Gymnasialschulordnung) § 63a
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=jlr-GymSchulOBY2007rahmen&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Nummern gegen Kummer
Bei Problemen und Konflikten in oder außerhalb der Schule stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Innerhalb der Schule:
jede Lehrerin, jeder Lehrer des Vertrauens
bei Beschwerden oder Konflikten:
-
der Fachlehrer
-
der Klassenleiter
-
unsere Verbindungslehrer
-
das Direktorat
bei organisatorischen oder pädagogischen Problemen:
-
unsere Stufenbetreuer
-
das Direktorat
bei allen schulischen und persönlichen Fragen:
-
unsere Religions- oder Ethiklehrer
-
eine Lehrerin oder ein Lehrer des Vertrauens
-
unser Schulpsychologe
Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz: Herr Niedermayer, Weinweg 2, Telefon: 0941 22 0 36
Außerhalb der Schule:
-
Jugend- und familientherapeutische Beratungsstelle der Stadt Regensburg:
Ostengasse 33, Tel.: 0941 507-2762 -
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der katholischen Jugendfürsorge:
Weißenburgstraße 17, Tel.: 0941 79982-0, http://www.kjf-regensburg.de/ -
Beratungs- und Fachzentrum gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen:
Alte Manggasse 1, Tel. 24171 -
Psychologische Beratungsstelle Diakonisches Werk:
Prüfeninger Str. 53, Tel.: 0941 24096 -
Krisendienst Horizont ; Hilfe bei Suizidgefahr
Hemauerstr. 8, Tel.: 0941 58181 -
Polizei :
Minoritenweg 1, Tel.: 0941 506-0 -
Jugend- oder Gesundheitsamt :
Richard-Wagner-Str. 17, Tel.: 0941 507-1512
Sedanstr. 1, Tel.: 0941-40090 -
Kinderschutzbund:
Galgenbergstraße 20, Tel.: 0941 5999966 -
Online-Beratungsangebot für Jugendliche oder Bundeskonferenz für Erziehungsberatung:
http://www.bke-beratung.de/ -
Hoffnungsfunken:
Tel.: 0800 111 0 333 (erreichbar am Samstag von 14 – 19 Uhr), anonym und kostenlos
O
Offene Ganztagsschule
An unserer Schule wird für Schüler der 5-7Kl. eine Nachmittagsbetreuung durch das Evangelische Jugendwerk angeboten. Näheres erfahren Sie direkt über das
Evangelisches Jugendwerk, Am Ölberg 2, 93047 Regensburg
Information finden Sie unter WvSG/ Schulleben/ Offene Ganztagsschule
Oberstufe
http://www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de
Oberstufenbetreuer
Näheres finden Sie unter WvSG/Informationen/ Beratungsstellen/Oberstufenbetreuer
Orchester
An unserer Schule gibt es ein Schulorchester und eine Bigband unter der Leitung der Musiklehrer. Die Proben sind in der Regel wöchentlich, einmal im Schuljahr wird eine Probenwoche in Alteglofsheim gemacht, was viel Spaß und gute Qualität zur Folge hat. Nachwuchs ist immer gesucht!
Ordnungs-und Erziehungsmaßnahmen
Das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Abschnitt XIV Art. 86) nennt als Ordnungs-und Erziehungsmaßnahmen: den schriftlichen Hinweis an die Eltern, Nacharbeit (der Termin muss den Eltern mitgeteilt werden), Verweis, verschärfter Verweis (durch die Schulleitung), Versetzung in eine andere Klasse, Ausschluss vom Unterricht, Entlassung, Ausschluss von allen Schulen einer Schulart.
P
Pädagogischer Elternabend
kann ein Elternabend sein, wenn es in einer Klasse Probleme gibt, oder ein Angebot des Elternbeirats für Eltern und Lehrer zu einem besonderen pädagogischen Thema zu dem ein Fachreferent eingeladen wird.
Pausen
Die erste Pause findet von 9:30-9:45 statt, die zweite Pause 11:15-11:30 statt. Die Mittagspause ist von 13:00-14.00. In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Pausendienste
Im Anschluss an die Pause wird abwechselnd von Schülern die Aula gereinigt.
Pflichten der Eltern
Die Eltern sind verpflichtet, „die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen“. Das heißt, sie sollen die Kinder regelmäßig in den Unterricht schicken, dafür sorgen, dass das erforderliche Arbeitsmaterial vorhanden ist und die Hausaufgaben ordnungsgemäß gemacht werden.
Pflichten der Schule
Die Schule ist verpflichtet die Eltern über mögliche Schwierigkeiten des Schülers so früh wie möglich zu informieren, z. B. bei Leistungsabfall, auffälligen Verhaltensweisen oder gesundheitlicher Probleme (Drogen, Alkohol).
Probleme
Bei Problemen wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Klassenlehrer, damit zeitnah eine Lösung gefunden werden kann.
Q
Qualifizierungsstufe
Als Qualifizierungsstufe wird im G8 die 11. und 12. Klasse bezeichnet.
Qulifizierungsstufenkoordinator
Er betreut die SchülerInnen der Q11 und Q12
R
Rauchen
Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten. Lehrer und Oberstufenschüler dürfen nur außerhalb des Schulgeländes rauchen.
Raumplan
Einen Raumplan finden Sie in der Aula im Erdgeschoss.
Religionsunterricht
s. Ethik
S
Sachaufwandsträger
Der Sachaufwandsträger für unser Gymnasium ist die Stadt Regensburg. Sie trägt alle Kosten die nicht zum Personalaufwand (Besoldung der Lehrer) gehören.
Schließfächer
Schüler können über einen externen Anbieter kostenpflichtig in der Schule Schließfächer anmieten. Die Anmeldeformulare bekommt man im Sekretariat oder über die Website der Schule WvSG unter Service/ Schüler
Schularzt
Näheres finden Sie unter WvSG/ Informationen/ Beratungsstellen/ Beratung außerhalb der Schule
Schulaufgaben (GSO §52-59§)
Schulaufgaben sind große Leistungsnachweise. Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben gehalten werden. Die Schulaufgabentermine werden in den Klassen ausgehängt. Sie sollen innerhalb von 2 Wochen zurückgegeben und besprochen werden, außerdem sollen sie zur Einsichtnahme für die Eltern mit nach Hause gegeben werden.
Versäumt ein Schüler entschuldigt einen Leistungsnachweis bekommt er einen Nachholtermin. Versäumt er diesen entschuldigt, kann dies eine Ersatzprüfung nach sich ziehen. Bleibt er dem Nachholtermin unentschuldigt fern wird die Schulaufgabe mit der Zensur 6 bewertet.
Schullaufberatung am WvSG intern
Näheres finden Sie unter unter WvSG/ Informationen/ Beratungsstellen/ Schullaufbahnberatung
Schulberatung
Die Beratungslehrer bietet Hilfe bei Lernproblemen und zur Schullaufbahn an. Im komplizierten Fällen steht Ihnen die Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz, Weinweg 2 zur Verfügung.
Tel: 0941-22 0 36 / Fax 0941/2 20 37(Voranmeldung notwendig)
http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberpfalz/dienststelle/schulberatung/
Schulbücher
s.h. Lernmittel
Schulentwicklung
Mit der Bildungsoffensive Bayern hat sich das Kultusministerium das Ziel gesetzt die Unterrichtsqualität zu verbessern und die Schule als attraktiven Lebens- und Lernort zu gestalten. Was darunter zu verstehen ist finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/qualitaetssicherung-und-schulentwicklung/schulentwicklung.html
Schüleraustausch
An unserer Schule finden Schüleraustausche mit Frankreich: Collège Francis Carco in Villefranche-de-Rouergues und Amerika: Spring Grove District High School, PA statt. Näheres finden sie auf der Schulhomepage http://siemensgymnasium.de - Schüleraustausch
Schülerausweis
Einen Schülerausweis kann jeder Schüler für € 0,50 im Sekretariat erwerben. Mitzubringen ist ein aktuelles Foto. Der Schülerausweis muss jedes Jahr im Sekretariat verlängert werden.
Schülerbeförderung
Schüler, die weiter als 3 km von der Schule entfernt wohnen können einen Antrag auf kostenfrei Schülerbeförderung bei der Stadt/ Landkreis Regensburg stellen. In der Regel erfolgt dies für die 6-10 Klassen automatisch über die Schule. Die Neuzugänge der 5. Klassen erhalten bei der Anmeldung einen Fahrkartenantrag.
Für die Jahrgangsstufe 11 + 12 müssen die Anträge auf dem Sekretariat geholt und ausgefüllt (Termin: Ende April) wieder abgegeben werden.
Schülerbogen (GSO §9)
Die Schule führt für alle Schüler einen Schülerbogen. Im ihm werden die für den schulischen Bildungsweg wesentlichen Feststellungen. Beobachtungen und Empfehlungen aufgenommen. Der Schülerbogen wird beim Schulwechsel an die nächste Schule weitergeleitet Er verbleibt 20 Jahre an der Schule.
Schülersprecher (BayEUG Art.62+63, GSO§12)
Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten. Die Schülersprecher sind Teil der Schülermitverwaltung (SMV).
Schülerunfallversicherung
Unfälle der Schüler auf den Weg zur Schule oder nach Hause, sowie auf dem Schulgelände sind über die Schule versichert. Es müssen deshalb alle Unfälle sofort gemeldet werden. Erkennt die Versicherung den Unfall an, stehen dem Schüler gegeben falls Reha-Maßnahmen oder eine Rente zu. Reden Sie auch mit Ihrer Krankenversicherung um zu klären ob die Versicherung der Schule den Fall nicht an Ihre Krankenkasse weitergeleitet hat und es nun als Krankheitsfall geregelt wird. Das ist wichtig zu wissen, damit Sie gegeben falls klagen können.
Wenn Schüler nachmittags Unterricht haben sind sie versichert, ebenso wenn sie dazwischen heim und wieder in die Schule fahren. Verlassen Sie das Schulgelände, sind sie nur versichert, wenn sie sich etwas zu Essen oder zu Trinken kaufen um „ihre geistig Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten“
Die Schülerunfallversicherung deckt nur Personenschäden.
Schulfahrten
Alle 5 .Klassen fahren im Winter eine Woche zu „Tagen der Gemeinschaft“ in ein Schullandheim. Die 6. Klassen fahren in den Skikurs nach Österreich. In der Mittelstufe stehen Begegnungen mit Austauschschülern aus Frankreich, Spanien, Tschechien und den USA zu Hause und im Gastland an und eine gemeinsame Fahrt für alle 8. Klassen zur Förderung Sozialer Kompetenz . In der Oberstufe finden fachlich orientierte Fahrten statt.
Schulfest
Ist ein Höhepunkt in Schuljahr. Es findet in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt. Die Schüler organisieren das Fest, führen es durch und räumen danach alles wieder auf. Sie werden von den Lehrern und dem Elternbeirat unterstützt, wir suchen auch immer Helfer, die Kuchen backen, ihn verkaufen etc.
Schulforum
Im Schulforum beraten die Schülersprecher (drei sind stimmberechtigt), drei Elternvertreter, der Schulleiter und zwei Lehrer. Hier können Schüler und Eltern wirklich mitbestimmen: über die Hausordnung, über Pausenregelung und Pausenverpflegung, darüber, wie in der Schule Veranstaltungen durchgeführt werden und vor allem über das Profil der Schule. Kann sich das Schulforum über eine Streitfrage absolut nicht einigen, entscheidet der Ministerialbeauftragte. Bei vielen Entscheidungen muss das Schulforum zumindest gehört werden. Bekommt es keine Gelegenheit, sich zu äußern, sind diese Entscheidungen hinfällig. Das Schulforum trifft sich viermal im Schuljahr.
Schulordnung
Die Schulordnung für Gymnasium (GSO) und das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) können im Sekretariat, den Elternbeirat oder über die Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden. http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/gesetze.html
Schulpsychologin
Näheres findenSie unter WvSG/ Information/ Berratungsstellen/ Schulpsychologin
Für unser Gymnasium ist StRin Christine Weranek zuständig.
Telefon 0941/507-40 82, Fax 0941/507-40 99
Telefon Schulpsychologin: 0941/507-4079
Telefonsprechstunden: Mi 09:45 - 10:30 Uhr; Do 09:45 - 10:30 Uhr
Persönliche Sprechstunden: Mi 10:30 – 11:15 Uhr
Schulsanitäter
Die Schulsanitäter werden extra ausgebildet und kümmern sich um kleinere Verletzungen und die Erstversorgung bei Unfällen während der Schulzeit.
SMV
Schülermitverwaltung ist ein Gremium aus Schülersprechern und Schülern. Sie organisieren Arbeitskreise, führen Projekte durch und planen Feste.
Spenden
Spenden der Eltern an die Schule: Jährlich werden von jedem Schüler 60 Cent eingesammelt, die der Elternbeirat an den Landeselternverband (LEV) weiterleitet. Elternspenden an den Elternbeirat werden von diesem verwaltet. Dieses Geld wird verwendet, um besondere Projekte innerhalb der Schule zu unterstützen, oder für Zuschüsse an bedürftige Schüler.
Sport
Für den Sportunterricht stehen der Schule 3 Turnhallen und ein großes Freigelände zur Verfügung.
In der Halle sind Hallensportschuhe mit nicht abfärbender Sohle Pflicht. Glasflaschen, Wertgegenstände, Schmuck und Uhren, Kaugummis und Bonbons sind im Sportbereich verboten.
Eine eventuelle Entschuldigung für den Sportunterricht muss jeder Schüler persönlich abgeben, der Sportlehrer entscheidet dann, ob er passiv am Sportunterricht teilnehmen soll oder nicht.
Sprechstunden
Die aktuellen Sprechzeiten der einzelnen Lehrer und Referendare finden sie auf der Schulhomepage WvSG unter Informationen/ Sprechstunde
Steggreifaufgaben (Exen)
sind kleine Leistungsnachweise und werden nicht angekündigt. Es wird der Stoff der zwei vorangegangenen Schulstunden plus Grundwissen abgefragt. Die Dauer sollte nicht länger als 20 Min. sein. Für die Korrektur gelten die gleichen Regeln wie für die Schulaufgaben.
Strafen
Es gibt keine Strafen, sondern nur Ordnungsmaßnahmen, die erzieherisch wirken sollen. Das sind Verweise, Versetzung, Ausschluss vom Unterricht, Entlassung von der Schule. Für „normal unbotmäßiges“ Verhalten stehen den Lehrern außer Verweisen kaum Mittel zur Verfügung. Strafarbeiten - zum Beispiel Texte abschreiben - sind verboten. Nur versäumter Unterrichtsstoff darf auf diese Weise oder durch Nacharbeit am Nachmittag nachgeholt werden.
Staatliche Schulberatung Bayern
http://www.schulberatung.bayern.de
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
http://www.isb.bayern.de
Stiftung Bildungspakt Bayern
http://www.schulberatung.bayern.de
Studienfahrten
Ob Studienfahrten oder andere Schulfahrten stattfinden, entscheidet die Lehrerkonferenz. Die Kosten müssen für alle Eltern zumutbar sein, daher muss der Elternbeirat zustimmen.
Stützpunktschule Fußball
Das Werner-von-Siemens-Gymnasium ist in Zusammenarbeit mit der Albert-Schweitzer-Realschule, der Realschule Obertraubling in Kooperation mit dem SSV Jahn Regensburg, dem SV Burgweinting , der DJK Regensburg 06, dem SV Obertraubling und der Hans-Herrmann-Mittelschule Stützpunktschule Fußball für Ostbayern.Näheres Dazu finden Sie unter WvSG/Schulleben/ Stützpunktschulen Fußball
Stufenbetreuer
Für Unter- und Mittelstufe ist jeweils ein Lehrer Stufenbetreuer, für die Oberstufe sind es zwei. Die Stufenbetreuer werden von der Schulleitung ernannt. Sie organisieren Elternabende, koordinieren (Schulaufgaben-) Termine, führen Aufsicht bei Prüfungen, wirken bei außerschulischen Veranstaltungen mit. Sie beraten vorrückungsgefährdete Schüler, bereiten Projekttage und Klassenfahrten pädagogisch nach.
Kollegstufenbetreuer sind vor allem mit der Organisation der Kurse und mit Information und Beratung von Schülern und Eltern beschäftigt.
Näheres finden Sie unter WvSG/Informationen/ Beratungsstellen/ Stufenbetreuer
Stundentafel
Für jede Schulart legt das Kultusministerium fest, wie viele Unterrichtsstunden in jedem Fach zu halten sind. Die Schule bestimmt im Stundenplan wie sie verteilt werden.
Suchtprävention
Die Schule besitzt einen Lehrer, der die Massnahmen und Projekte zur Suchtprävention durchführt.Er steht den Eltern und Schülern beratend zur Seite steht. Näheres finden Sie unter WvSG/ Informationen/Beratungsstellen/ Suchtprävention
T
Tag der offenen Tür
findet einmal jährlich im April statt, um interessierten Eltern und Kindern der Übertrittsklassen die Schule zu zeigen. Es wird in der Aula die Schule und ihr Profil in einem Vortrag vorgestellt. Anschließend finden Führungen durchs Schulhaus statt. Es werden in Chemie- und in Physiksaal Experimente gezeigt, in Französisch und Latein können die Besucher einer Unterrichtsstunde miterleben. Die Schülervertreter sorgen für das leibliche Wohl und der Elternbeirat stellt seine Arbeit vor.
Tutoren
Tutoren sind Schüler der Mittelstufe, die den 5 Klassen den Einstieg ins Gymnasium erleichtern. Sie planen zum Kennenlernen der Kinder untereinander Schulhaus-Rallyes, Spielnachmittage, Unterstufenball und vieles mehr. Sie sind außerdem Ansprechpartner für die Kinder bei Problemen.
U
Überspringen einer Jahrgangsstufe
Auf Antrag der Eltern kann der Schulleiter (nach Empfehlung der Klassenkonferenz) einem Schüler das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestatten.
Übertrittszeugnis
Das Übertrittszeugnis der Grundschule (oder einer weiterführenden Schule) gilt nur in dem Jahr, in dem es ausgestellt wurde. Wer für ein Jahr an die Hauptschule zurückgeht und dann wieder ins Gymnasium möchte, braucht ein neues Übertrittszeugnis. Für den Probeunterricht gilt dasselbe.
Uhrzeit, süddeutsche
„Viertel fünf“ und „dreiviertel acht“ sind Begriffe, die sich kognitiv kaum vermitteln lassen. Vermutlich ist die Fähigkeit, solchen Uhrzeiten nicht zu verstehen, genetisch verankert, ähnlich der Legasthenie und der Farbenblindheit. Für alle, denen die entsprechenden Gene fehlen: „dreiviertel acht“ ist 7:45 Uhr, und „viertel fünf“ 16:15 Uhr. Wenn man aber halb acht als Erklärungsbasis nimmt, ist viertel acht eine viertel Stunde früher und dreiviertel acht ein viertel Stunde später.
Unterrichtsausfall
Die Schule versucht, Unterricht, der wegen Krankheit, Fortbildung oder Klassenfahrten der Lehrer ausfällt, durch Vertretungsstunden aufzufangen. Lehrer sind manchmal nicht in ihren Sprechstunden, weil sie stattdessen Vertretung haben. Wenn das Kultusministerium immer wieder von ca. 2,5 Prozent Unterrichtsausfall berichtet, entspricht das nicht dem tatsächlichen Stand, weil dabei nur die ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden gezählt werden, nicht aber Stunden, in denen Schüler nur beaufsichtigt werden. Siehe auch Vertretungsstunden
Unterrichtsversorgung
http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/unterrichtsversorgung....
Umweltschutz
Beauftragter für Umweltschutz , näheres finden Sie unter WvSG/ Informationen/Beratungsstellen/ Umweltschutz
V
Verein der Freunde des WvSG
Der gemeinnütziger Förderverein unterstützt neben dem Elternbeirat die Arbeit der Schule finanziell und durch persönliches Engagement. Gegründet wurde er 1987 von Eltern, ehemaligen Schülern und Lehrern und hat zur Zeit rund 160 Mitglieder. Informationen zum Verein und Anmeldeformulare finden Sie unter WvSg/ Förderverein
Vertretungsplan
Der Vertretungsplan ist nach dem Zeugnis die zweitwichtigste Information in der Schule. Hier können und müssen die Schüler jeden Tag nachlesen, welche Stunden am folgenden Tag ausfallen oder vertreten werden. Der Plan ist aktualisiert im Info-Point in der Aula und steht auf der Homepage der Schule. Falls Unterricht in einem anderen Fach stattfindet, fällt diese Fachstunde zu günstigen Zeiten in der folgenden Woche aus.
Vertretungsstunden
Fällt Unterricht aus, werden in den Klassen 5-10 Lehrer als Vertretung eingesetzt. Im günstigsten Falle machen sie Ersatzunterricht (und sollten laut Schulleitung auch darauf vorbereitet sein) oder interessante Projekte. Häufig können die Schüler während der Vertretungsstunden ihre Hausaufgaben erledigen.
Verweis
Einen normalen schriftlichen Verweis erteilt der Lehrer, einen verschärften Verweis der Schulleiter. Verweise werden in den Schülerbogen eingetragen.
Vorrücken auf Probe
Vorrücken auf Probe kann die Lehrerkonferenz Schülern der Jahrgangsstufe 5 - 8 gestatten, deren Gesamtbild aller Leistungen erwarten lässt, dass sie das Ziel der nächsten Jahrgangsstufe erreichen können. Erforderlich ist das Einverständnis der Eltern. Für Schüler der Klassen 9, 10 und 11 gelten besondere Einschränkungen hinsichtlich der einzelnen Noten für das Vorrücken auf Probe. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember und kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen um bis zu zwei Monate verlängert werden.
W
Wahlfächer/Kurse
Vor Schuljahresende erfragt die Schulleitung, wer an welchen Kursen teilnehmen möchte. Eine Garantie, dass die Kurse stattfinden, gibt es nicht. Wer beim Wahlunterricht fehlt, braucht eine Entschuldigung. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.
Zurzeit gibt es folgende Wahlfächer: Italienisch, Spanisch, Tschechisch und Russisch, Einführungen in Betriebssysteme und grundlegender Software, Multimedia, Homepageerstellung, verschiedene Instrumentalunterrichte, Chor und verschiedene Orchestergruppen, Fotografie, Werken, Schulspiel.
Wahlpflichtfächer
Unter Wahlpflichtfächer versteht man Fächer bei denen man von zwei Fächern eines wählen muss. In der 6. Klasse Latein oder Französisch in der 8. Klasse Chemie oder Spanisch.
Wandertag
Es finden jährlich 2 Wandertage statt. Der 1. ist im Herbst in der 1. Schulwoche, der 2. im Sommer. Die Ziele legen die Klassenleiter mit ihren Schülern fest.
Z
Zuschüsse
Für Klassenfahrten und sonstigen Ausgaben, die für die Schule nötig sind, können Sie bei der Schule (Klassenleiter/ Schulleitung) oder beim Elternbeirat Zuschüsse beantragen. Auch der Freundeskreis des Werner-von-Siemens-Gymnasiums vergibt Zuschüsse. Wenden Sie sich rechtzeitig an die genannten Stellen.
Zwischenzeugnis (GSO §71)
Das Zwischenzeugnis ist ein Halbjahreszeugnis und wird Mitte Februar in den Klassen 5-10 verteilt. Es dient den Eltern als schriftliche Orientierungshilfe auf den Weg zum Jahreszeugnis. Ein freiwilliger Rücktritt ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Erscheint das Vorrücken gefährdet so weist die Schule darauf hin. Ebenso wird auf die Überschreitung der Höchstausbildungsdauer hingewiesen, falls ein Wiederholen nicht mehr möglich ist.